1. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag mit der Medienprofis Köln PR GmbH kommt durch Übermittlung des Kundenauftrags per Mail bzw. durch die Zusendung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax oder Brief oder durch eine Auftragsbestätigung der Medienprofis Köln PR GmbH an den Kunden per Fax, Brief oder Mail zustande.
2. Zusammenarbeit
Die Parteien vereinbaren Stillschweigen über sämtliche vertraglichen Abläufe und unterrichten sich bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise unverzüglich.Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Medienprofis Köln PR GmbH unverzüglich mitzuteilen.
3. Leistungen der Medienprofis Köln
Die Medienprofis Köln PR GmbH übernimmt die vertragsgemäße Beratung und Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen. Alle erstellten Arbeiten werden dem Kunden per Mail, Fax oder persönlich als Hardcopy zur Korrektur übermittelt. Bei Pauschalangeboten, die ein Korrekturrecht enthalten, kann der Kunde eine Korrekturphase verlangen. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sind nur nach einer entsprechenden Honoraranpassung nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen möglich.
4. Aufgaben und Pflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Medienprofis Köln PR GmbH mit allen notwendigen Informationen versorgt ist. Eine Haftung der Medienprofis Köln PR GmbH für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Informationen durch den Kunden entstehen, ist ausgeschlossen (Punkt 1).
Punkt 1 gilt ebenfalls für Schäden, die aufgrund fehlender oder fehlerhafter Materialien entstehen, für deren Beschaffung, bzw. Bereitstellung der Kunde verantwortlich ist. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format (insbesondere digitale Formate) erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die Medienprofis Köln PR GmbH die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Hierunter fallen insbesondere Urheber‐, Bild‐, Bewegtbildrechte, Jugendschutz und Presserecht.
Im Falle eines durch die Medienprofis Köln PR GmbH unverschuldeten Datenverlusts hat der Kunde auf Verlangen alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist im Rahmen der Auftragsabwicklung verpflichtet, regelmäßig seine Mails abzurufen und innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auf Rückfragen zu reagieren. Dies gilt insbesondere bei Terminarbeiten.
Die Medienprofis Köln PR GmbH haftet nicht für Schäden, die aufgrund zeitlicher Verzögerungen entstehen, die der Kunde verschuldet hat. Der Kunde hat die ihm vorgelegte Konzeption sowie die jeweils vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen ebenso wie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen innerhalb einer angemessenen bzw. vereinbarten Zeitspanne zu prüfen und zu genehmigen. Ein entsprechendes Datum, bis zu dem sich die Medienprofis Köln PR GmbH an ihr Angebot hält, wird entsprechend vermerkt.
Folglich haftet die Medienprofis Köln PR GmbH nicht für Schäden, die aufgrund zeitlicher Verzögerungen entstehen, die der Kunde verschuldet. Soweit der Kunde die Durchführung einzelner Projekte oder Maßnahmen storniert, ist er verpflichtet, die Medienprofis Köln PR GmbH von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und den Schaden zu ersetzen, der sich aus den stornierten Projekten oder Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben.
Zudem hat die Medienprofis Köln PR GmbH Anspruch auf Vergütung für die bereits vorbereiteten und erbrachten Leistungen sowie eine Entschädigungszahlung in Höhe von 50 Prozent für die bereits beauftragten aber noch nicht durchgeführten Dienstleistungen.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten derart, dass der Medienprofis Köln PR GmbH eine erfolgreiche Auftragsdurchführung nicht mehr möglich erscheint, so ist die Medienprofis Köln PR GmbH nach Mahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage einseitig zu beenden und alle bis dahin erbrachten Leistungen nach ihren gültigen Stundensätzen bzw. zu den vereinbarten Konditionen abzurechnen. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Aufträge auf Erfolgsbasis. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.
5. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit der Medienprofis Köln PR GmbH Daten über seine Person oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Beauftragung externer Dienstleister und für die sonstige Auftragsdurchführung notwendig sind.
6. Termine
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden hat die Medienprofis Köln PR GmbH nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Handelt es sich bei dem zu bearbeitenden Projekt um ein sogenanntes Fixgeschäft, bei dem die Leistung nach einem bestimmten Zeitpunkt für den Auftraggeber sinnlos geworden ist, haftet die Medienprofis Köln PR GmbH nicht für daraus resultierende Schäden.
7. Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der Medienprofis Köln PR GmbH tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Wenn aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten die Medienprofis Köln PR GmbH ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann, haftet der Kunde und nicht die Medienprofis Köln PR GmbH.
8. Leistungsänderungen
Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Medienprofis Köln PR GmbH dem Kunden die Auswirkungen auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Diese Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Eine von beiden Parteien gemeinschaftlich beschlossene Änderung des Vertragsgegenstandes bedarf der Schriftform und ist dem Vertrag als Nachtrag bzw.Zusatz anzufügen.
Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Die vom Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Prüfungsdauer, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Die Medienprofis Köln PR GmbH wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen und ist berechtigt, bei beschlossenen Änderungswünschen einen neuen, angemessenen Abgabetermin zu bestimmen. Die Medienprofis Köln PR GmbH ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
9. Vergütung und Zahlung/Eigentumsvorbehalt
Die Angebote der Medienprofis Köln PR GmbH erfolgen auf Grundlage der jeweils gültigen Vergütungssätze, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Medienprofis Köln PR GmbH ist berechtigt, die Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Hat der Kunde kein Angebot der Medienprofis Köln PR GmbH gefordert, so hat er den angefallenen Aufwand entsprechend den jeweils gültigen Vergütungssätzen der Medienprofis Köln PR GmbH zu vergüten. Auf Wunsch erhält der Kunde zudem einen detaillierten Bericht über den angefallenen Aufwand auf Seiten der Medienprofis Köln PR GmbH.
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Erfüllung des Auftrags. Im Rahmen längerfristiger, individueller Betreuung auf der Grundlage einer zuvor erstellten Konzeption erfolgt die Rechnungsstellung monatlich oder es werden Teilzahlungen beim Erreichen vorher definierter Zwischenschritte schriftlich vereinbart. Bei Stillstand des Projektes von mehr als einem Monat, der durch den Kunden verursacht wird, ist die Medienprofis Köln PR GmbH berechtigt, eine Zwischenrechnung in Höhe des bis dato angefallenen Aufwandes zu erstellen. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zu begleichen, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum.
Ohne gesonderte Absprache werden weder Skonti, Boni noch Rabatte genehmigt. Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, behält sich die Medienprofis Köln PR GmbH vor, keine weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszuführen. Für Schäden, die dem Auftraggeber durch eine solche Verzögerung entstehen, haftet die Medienprofis Köln PR GmbH nicht. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Nutzungsrechte bei der Medienprofis Köln PR GmbH und alle Produktionen ihr Eigentum. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.
10. Haftung
Die Medienprofis Köln PR GmbH legt die von ihr entworfenen Vorlagen dem Kunden vor, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben. Nach Freigabe der Vorlagen durch den Kunden haftet die Medienprofis Köln PR GmbH nur noch für Schäden, die aufgrund einer nicht genehmigten Abweichung von der freigegebenen Vorlage entstehen. Die Medienprofis Köln PR GmbH haftet nicht für die muster‐, patent‐, urheber‐ und markenrechtliche Schutz‐ oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Kunde.
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechts‐ und Teledienstgesetze verstoßen. Die Medienprofis Köln PR GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Medienprofis Köln PR GmbH nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle Versendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten und zum Nachteil der Erfüllungsgehilfen der Medienprofis Köln PR GmbH.
11. Geheimhaltung
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder den Dritten bereits bekannt sind. Davon ausgeschlossen sind die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrags und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
Die Medienprofis Köln PR GmbH verpflichtet sich, sämtliche durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werdenden Geschäfts‐ und Betriebsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten, soweit gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. Sämtliche Veröffentlichungen, unabhängig davon auf welchem Kommunikationsweg, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig.
12. Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Medienprofis Köln PR GmbH darf den Kunden auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzkunden
nennen. Ferner dürfen die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergegeben oder es darf auf sie hingewiesen werden, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
13. Schlussbestimmungen
Bei Zustellung per Postversand gilt die Lieferung als zugegangen, wenn das gelieferte Produkt in den Machtbereich oder in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden als Empfänger gelangt ist, so dass dieser vom Inhalt ohne weiteres Kenntnis nehmen kann. Bei Zustellung per Fax gilt die Lieferung mit dem Abschluss des Druckvorgangs am Empfangsbereich des Kunden als diesem zugegangen.
Bei Zustellung per Mail gilt die Lieferung als zugegangen, wenn die Medienprofis Köln PR GmbH vom Mailserver des Kunden innerhalb von drei Tagen keine Fehlermeldung als Antwort erhält. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN‐Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der gerichtliche Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln, dem Sitz der Medienprofis Köln PR GmbH.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
(Stand: 15. Mai 2017)